Dienstleistungen

Arbeitsrecht

Wir entwerfen individuelle und kollektive Arbeitsrechtsakte. Wir erstellen Arbeitsverträge, Managementverträge, Mandatsverträge, Kooperationsverträge oder Arbeitsverträge und damit zusammenhängende zusätzliche Arbeitnehmerklauseln, z. B. über Wettbewerbsverbot und Vertraulichkeit, Regeln für die Mitarbeiterschulung, die Nutzung von Firmenwagen oder anderem Firmeneigentum.

Wir beraten über die optimalen Beschäftigungsformen für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber erstellen wir u.a. unternehmensinterne Rechtsakte wie Beschäftigungs- und Vergütungsordnungen.

Wir unterstützen unsere Kunden bei schwierigen Kündigungsentscheidungen, bereiten Aufhebungsverträge vor und kündigen Arbeitsverträge.

Wir vertreten unsere Mandanten vor Gericht in allen Arten von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich nicht standardisierter Rechtsstreitigkeiten über Handlungen des unlauteren Wettbewerbs gegen den Arbeitgeber, Klagen über Scheinverträge mit Arbeitgebern.

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